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5. ALTENPARLAMENT (20.06.2007)

Mecklenburg-Vorpommern


BESCHLUSS DES 5. ALTENPARLAMENTES zum Thema "Alterssicherung-Rente-Altersarmut"

Das Altenparlament möge beschließen:
Das Altenparlament fordert den Landtag und die Landesregierung auf,
  • die nötigen Rahmenbedingungen für ein langes Leben in Gesundheit, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu gestalten;
  • die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ältere Arbeitnehmer bis zum Renteneintrittsalter im Arbeitsprozess integriert bleiben können und in Fortbildung einbezogen werden sowie die Wirtschaft stärker in ihre Pflicht zu nehmen, neue altersgerechte Arbeitsfelder zu schaffen;
  • auf der Grundlage der von Verbänden bereits eingebrachten Vorschläge erneut die Initiative zur Lösung der kurzfristigen Angleichung des Rentenwertes Ost an West zu ergreifen;
  • der zunehmenden Altersarmut entschieden entgegenzuwirken.


  • Die Präsidentin des 5. Altenparlamentes
    Begründung:
    1. Zur Alterssicherung
    Mit einer vorausschaubaren, nicht umkehrbaren demografischen Entwicklung kann gesellschaftlicher Wohlstand für alle nur von allen gemeinsam mit kreativen und innovationsbereiten Älteren geschaffen und erhalten werden. Das schließt ein, ein neues Bild vom Alter zu vermitteln, die Leistungspotenziale Älterer besser wahrzunehmen und zu nutzen, die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitnehmer zu erhöhen, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die älteren Bürger besser in die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zukunftsaufgaben einbringen können, reale Möglichkeiten zu schaffen, selbst durch Arbeitseinkommen Vorsorge für die Alterssicherung zu treffen. Die Fort- und Weiterbildung älterer Bürger trägt zur Senkung der Kündigungs- und Freisetzungsrate wegen mangelnder Qualifikation bei.

    2. Zur Rente
    Eine Verlängerung der aktiven Lebensphase verlangt von der Landesregierung mehr Engagement in der Wirtschaftsförderungspolitik sowie weitere konsequente Maßnahmen zur Infrastrukturentwicklung, um neue Arbeitsplätze für ältere Bürger zu schaffen und vorhandene zu erhalten. Die gesetzliche Erhöhung des Renteneintrittsalters hält das Altenparlament für falsch.
    Mehr denn je wird eine verlässliche und berechenbare Rentenpolitik ein Grundpfeiler der Lebensplanung.

    3. Zur Rentenangleichung Ost-West
    Wachsende Belastungen in Ost und West machen eine zeitnahe Lösung der Anpassung des Rentenwertes und der Lohn- und Einkommensverhältnisse erforderlich. Keinesfalls darf es durch eine zögerliche Behandlung zu einer sogenannten "biologischen Lösung" kommen. Seitens der Landesregierung sind vom Deutschen Bundestag und von der Bundesregierung konsequenter Lösungsschritte zu fordern.
    Es ist darauf hinzuwirken, dass jährlich eine Angleichung in Höhe der Inflationsrate erfolgt. Die schrittweise schnellere Angleichung beseitigt vorhandene Systemwidersprüche und stärkt die innere Einheit.
    Weiteren einseitigen Belastungen der Rentner - wie bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist entschieden entgegenzuwirken, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen und die paritätische Finanzierung aushebeln.

    4. Zur Altersarmut
    Altersarmut ist regional unterschiedlich bestimmt und betrifft nicht nur die materielle Seite des Lebens, sondern auch die kulturellen und zwischenmenschlichen Beziehungen sowie die Integration älterer ausländischer Bürger.
    Entscheidend ist die Förderung eines selbstständigen und selbst bestimmten Lebens bis ins hohe Alter u. a. auch durch Qualifikation, Weiterbildung und lebenslanges Lernen.
    Rentner gehören zu denen, die die Hauptlast des drastischen Sozialabbaus zu tragen haben. Das betrifft u.a. die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Steuerbelastungen und Beitragserhö-hungen in den Sozialversicherungssystemen, die Kostensteigerungen für Heizung, Wasser, Strom, Nah- und Bahnverkehr. Bis jetzt ist nicht sichtbar, dass die Politik dem Einhalt gebietet.
    Eindämmung der Altersarmut heißt auch, altersgerechte, finanzierbare Wohnverhältnisse mit Pflegemöglichkeit zu schaffen.