5. ALTENPARLAMENT (20.06.2007)
Mecklenburg-Vorpommern
|
BESCHLUSS DES 5. ALTENPARLAMENTES zum Thema "Alterssicherung-Rente-Altersarmut"
|
| Das Altenparlament möge beschließen: |
Das Altenparlament fordert den Landtag und die Landesregierung auf,
die nötigen Rahmenbedingungen für ein langes Leben in Gesundheit, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu gestalten;
die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ältere Arbeitnehmer bis zum Renteneintrittsalter im Arbeitsprozess integriert
bleiben können und in Fortbildung einbezogen werden sowie die Wirtschaft stärker in ihre Pflicht zu nehmen, neue
altersgerechte Arbeitsfelder zu schaffen;
auf der Grundlage der von Verbänden bereits eingebrachten Vorschläge erneut die Initiative zur Lösung der
kurzfristigen Angleichung des Rentenwertes Ost an West zu ergreifen;
der zunehmenden Altersarmut entschieden entgegenzuwirken.
|
| Die Präsidentin des 5. Altenparlamentes |
| Begründung: |
1. Zur Alterssicherung
Mit einer vorausschaubaren, nicht umkehrbaren demografischen Entwicklung kann gesellschaftlicher
Wohlstand für alle nur von allen gemeinsam mit kreativen und innovationsbereiten Älteren
geschaffen und erhalten werden. Das schließt ein, ein neues Bild vom Alter zu vermitteln,
die Leistungspotenziale Älterer besser wahrzunehmen und zu nutzen, die Erwerbsbeteiligung der
älteren Arbeitnehmer zu erhöhen, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen,
damit sich die älteren Bürger besser in die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zukunftsaufgaben
einbringen können, reale Möglichkeiten zu schaffen, selbst durch Arbeitseinkommen Vorsorge für die Alterssicherung zu
treffen. Die Fort- und Weiterbildung älterer Bürger trägt zur Senkung der Kündigungs- und Freisetzungsrate
wegen mangelnder Qualifikation bei.
|
2. Zur Rente
Eine Verlängerung der aktiven Lebensphase verlangt von der Landesregierung mehr Engagement
in der Wirtschaftsförderungspolitik sowie weitere konsequente Maßnahmen zur Infrastrukturentwicklung,
um neue Arbeitsplätze für ältere Bürger zu schaffen und vorhandene zu erhalten. Die gesetzliche
Erhöhung des Renteneintrittsalters hält das Altenparlament für falsch. Mehr denn je wird eine verlässliche und
berechenbare Rentenpolitik ein Grundpfeiler der Lebensplanung.
|
3. Zur Rentenangleichung Ost-West Wachsende Belastungen in Ost und West machen eine zeitnahe Lösung der
Anpassung des Rentenwertes und der Lohn- und Einkommensverhältnisse erforderlich. Keinesfalls darf es durch eine
zögerliche Behandlung zu einer sogenannten "biologischen Lösung" kommen. Seitens der Landesregierung sind vom
Deutschen Bundestag und von der Bundesregierung konsequenter Lösungsschritte zu fordern.
Es ist darauf hinzuwirken, dass jährlich eine Angleichung in Höhe der Inflationsrate erfolgt. Die
schrittweise schnellere Angleichung beseitigt vorhandene Systemwidersprüche und stärkt die innere Einheit. Weiteren
einseitigen Belastungen der Rentner - wie bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist entschieden entgegenzuwirken,
weil sie gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen und die paritätische Finanzierung aushebeln.
|
4. Zur Altersarmut Altersarmut ist regional unterschiedlich bestimmt und betrifft nicht nur die materielle
Seite des Lebens, sondern auch die kulturellen und zwischenmenschlichen Beziehungen sowie die Integration älterer ausländischer
Bürger. Entscheidend ist die Förderung eines selbstständigen und selbst bestimmten Lebens bis ins hohe Alter u. a. auch
durch Qualifikation, Weiterbildung und lebenslanges Lernen. Rentner gehören zu denen, die die Hauptlast des drastischen
Sozialabbaus zu tragen haben. Das betrifft u.a. die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Steuerbelastungen und Beitragserhö-hungen
in den Sozialversicherungssystemen, die Kostensteigerungen für Heizung, Wasser, Strom, Nah- und Bahnverkehr. Bis jetzt ist nicht
sichtbar, dass die Politik dem Einhalt gebietet. Eindämmung der Altersarmut heißt auch, altersgerechte,
finanzierbare Wohnverhältnisse mit Pflegemöglichkeit zu schaffen.
|
|