Altenparlament
Konzeption zur Durchführung der Altenparlamente in Mecklenburg-Vorpommern
1. Stellung, Anliegen und Zielstellung
Das Altenparlament ist eine Einrichtung politisch interessierter älterer Bürger, die bereit sind, ihren Beitrag zur Entwicklung einer solidarischen Bürgergesellschaft zu leisten und das Recht einfordern, in Belangen, die seniorenrelevante Themen und Probleme betreffen, sich einbringen zu können und in die entsprechenden Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.
Das Anliegen und die Zielstellung des Altenparlamentes ist es, dass der Erfahrungsschatz der älteren Generation zur Gestaltung einer Gesellschaft für alle Lebensalter umfassend genutzt wird. Durch Forderungen in diesem Gremium werden die politischen Entscheidungsträger auf aktuelle seniorenrelevante Themen aufmerksam gemacht. Die Teilnehmer bieten ihre Mitwirkung bei der Umsetzung der Beschlüsse an.
Nach der Devise Politik mit und nicht für Senioren kann das Altenparlament also zielstrebig an der Lösung aktueller und mittelfristiger Aufgaben im Bereich der Seniorenpolitik unseres Bundeslandes mitwirken.
2. Teilnehmer
Das Altenparlament in Mecklenburg-Vorpommern stellt ein Gremium von Seniorinnen und Senioren unseres Bundeslandes dar, das sich entsprechend der Anzahl der Mitglieder des Landtages aus 71 Personen zusammensetzt. Die Delegierten des Altenparlamentes sind Vertreter der Seniorenbeiräte, der Senioren- und Sozialverbände, der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Seniorenorganisationen der Parteien, Gewerkschaften und Kirchen sowie Vertreter von Verbänden und Vereinen, die sich ebenfalls mit Seniorenpolitik und Seniorenarbeit befassen. Sie sollten mindestens 55 Jahre alt und bereit sein, die Mitarbeit im Parlament verantwortungsvoll wahrzunehmen.
3. Tagungsort
Tagungsort des Altenparlamentes ist der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in der Landeshauptstadt Schwerin.
4. Tagungsrhythmus
Das Altenparlament tritt nach Absprache mit der Landtagspräsidentin/dem Landtagspräsidenten grundsätzlich im Abstand von 2 Jahren zu Beratungen und Beschlussfassungen zusammen und fasst Beschlüsse, die als Empfehlung an die politischen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.
5. Vorbereitung des Altenparlaments
5.1 Organistaionskomitee
5.1.2 Einberufung
Zur Vorbereitung des Altenparlamentes beruft der Landtagspräsident/die Landtagspräsidentin unter Mitwirkung des Landesseniorenbeirates ein Organisationskomitee, dem die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung obliegt.
5.1.3 Zusammensetzung
Insgesamt 12 Mitglieder, davon:
- 2 Vorstandsmitglieder des Landesseniorenbeirates
- 1 Vertreter der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege
- 1 Vertreter der Volkssolidarität
- 1 Vertreter der Senioren- und Sozialverbände (dbb, VdK, SoVD)
- je 1 Vertreter der Seniorenorganisationen der Parteien (SPD, CDU, Die Linke, FDP, B90/Grüne)
- 1 Vertreter der Gewerkschaften
- 1 Vertreter für die evangelische Kirche, katholische Kirche und jüdische Gemeinde
Die Mitglieder des Organisationskomitees sind gesetzte Mitglieder des jeweiligen Parlamentes im Rahmen des Delegiertenschlüssels
5.1.4 Aufgaben
- Beratung und Festlegung des Delegiertenschlüssels für das Altenparlament
- Beratung der Themen für die Leitanträge, Festlegung der dafür erforderlichen Arbeitskreise und deren Leiter
- Bestätigung der Endfassung der Beschlussvorlagen aus den Arbeitskreisen und etwaiger Resolutionen
- Pressearbeit für das Altenparlament
- Ausarbeitung der Geschäftsordnung für das Altenparlament
- Beratung und Vorschlag zur Wahl des Tagungspräsidiums
- Erarbeitung des Abschlussprotokolls mit Auswertung des Altenparlamentes und Schlussfolgerungen für das nächste und damit Beendigung der Arbeit des Organisationskomitees.
6. Zeitplan
- ca. 12 Monate vor dem AP
Der Landesseniorenbeirat nimmt Kontakt zur Landtagspräsidentin/zum Landtagspräsidenten auf zwecks Terminabsprachen und Einberufung des Organisationskomitees - ca. 9 Monate vor dem AP
Einberufung und Konstituierung des Organisationskomitees, Themenvorschläge für Leitanträge, Benennung der Arbeitsgruppen - ca. 5 Monate vor dem AP
Vorlage und Beratung der Entwürfe für die Leitanträge, Aufforderung an die Organisationen zur Benennung der Delegierten - ca. 4 Monate vor dem AP
Endfassung der Leitanträge, Bestätigung der Teilnehmerliste - ca. 3 Monate vor dem AP
Einladung der Teilnehmer durch die Landtagspräsidentin/den Landtagspräsidenten, Versenden der Beratungsunterlagen - ca. 2 Monate vor dem AP
Beratung von eingegangenen Änderungsvorschlägen - ca. 1 Monat vor dem AP
Versenden der endgültigen Beratungsunterlagen
7. Ablauf des Altenparlamentes
- Eröffnung/Begrüßung durch die Landtagspräsidentin/den Landtagspräsidenten
- Wahl eines Tagungspräsidiums
- Übergabe der Leitung an das Tagungspräsidium
- Beschlussfassung zur Geschäftsordnung und zur Tagesordnung
- Ansprache der Präsidentin/des Präsidenten des Altenparlamentes
- Vorstellung der Arbeitsgruppen und der Arbeitsgruppenleiter
- Beratung in den Arbeitsgruppen
- Mittagspause
- Diskussion zu aktuellen seniorenpolitischen Themen sowie zur Umsetzung der Beschlüsse der bisherigen Altenparlamente gemeinsam mit den Vertretern der Fraktionen und der Landesregierung
- Vorstellung der Beschlussvorlagen aus den Arbeitsgruppen
- Abschließende Diskussion der Beschlussvorlagen
- Beschlussfassung zu den Leitanträgen und Resolutionen
- Übergabe der Beschlüsse an die Landtagspräsidentin/den Landtagspräsidenten
- Schlusswort der Präsidentin/des Präsidenten des Altenparlaments
8. Nachbereitung
Der Vorstand des Landesseniorenbeirates führt mit den Fraktionen in regelmäßigen Abständen Gespräche zum Stand der Umsetzung der Beschlüsse und informiert die Teilnehmer über ihre delegierenden Organisationen. Zeitgleich werden die Informationen auf der Homepage des Landesseniorenbeirates sowie unter "Altenparlament" auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht.
9. Finanzierung
Die Kosten für die Einladung, das Versenden der Beratungsunterlagen, die Versorgung und die Reisekosten des Organisationskomitees, der Arbeitsgruppenteilnehmer und der Delegierten werden vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern getragen. Die Fahrtkostenerstattung erfolgt auf der Grundlage des Landesreisekostengesetzes Mecklenburg-Vorpommern.
Diese Konzeption wurde von den Teilnehmern des 7. Kooperationstreffens des Landesseniorenbeirats M-V e.V. am 13.03.2006 in Schwerin beschlossen. Am 10.05.2006 erfolgte die Vorstellung dieser Konzeption durch den Landesseniorenbeirat M-V e.V. bei der Landtagspräsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Diese Konzeption wurde am 25.04.2017 im Punkt 5.1.3 Zusammensetzung des Organisationskomitees auf Beschluss des Organisationskomitees des 10. Altenparlaments aktualisiert.